
Die
Baum- oder Regelkontrolle
Eine Baumkontrolle ist
eine Sichtkontrolle im Sinne
der Verkehrssicherungspflicht
gemäß §§ 823
ff. BGB.
Bei der Baumkontrolle werden Bäume ohne technische
Hilfsmittel durch systematische
Inaugenscheinnahme auf
verkehrsgefährdende Schäden oder Defektsymptome an
Wurzel, Stamm und Krone
untersucht.
Die
höchstrichterlich anerkannte Methode zur
Baumkontrolle ist das Visual Tree Assessment ( VTA ).
Bestimmte
Pathogene, schwere Defekte und statisch
relevante Schäden können verkehrsgefährdend
sein
und müssen im Zweifelsfall
durch eine gesonderte, eingehende Untersuchung ( EU ) verifiziert
werden.
Erkennt
der Kontrolleur eine Gefahr, werden Maßnahmen
zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit empfohlen.
Häufig
empfohlene Maßnahmen sind das Entfernen des
vorhandenen Totholzes, Einkürzungen,
Kronenentlastungsschnitte oder der Einbau
von Kronensicherungen.
Insofern
die vorgenannten Maßnahmen seitens des Kontrolleurs nicht
vertretbar
sind,
kann auch die Fällung oder ein baumumfeldschonender Abtrag des
Baumes in
Frage kommen.
In
Deutschland ist der aktuelle Stand der Technik in der
Baumkontrollrichtlinie 2020
der FLL ( Forschungsanstalt
für Landschaftsentwicklung
und Landschaftsbau ) beschrieben.

Quelle : © arborist.NRW, 2015

Die Methode
des VTA ( Visual Tree
Assessment )

Schadensdiagnosen
und Baumkontrollen zur Überprüfung der
Verkehrssicherheit eines Gehölzes
werden nach der höchstrichterlich anerkannten Methode des VTA
durchgeführt.

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