Beweisschluss

Beweisführung mit den Methoden der Logik Beweisschlusskräftige
Schadsymptomanalysen oder Gutachten
sind immer dann erforderlich, wenn auftretende Schäden auf einem Primärschaden
beruhen oder der Zustand eines Baumes durch äußere Einwirkungen maßgeblich
beeinträchtigt wurde. So können das
Einleiten von Bauabwässern in den Wurzelraum eines Baumes oder das
Beschädigen von Wurzeln im statisch wirksamen Bereich Selbigens erhebliche Sekundärschäden
auslösen, deren Ursache unter vorausgehender Beweisaufnahme beweisschlusskräftig hergeleitet
werden kann. Daher müssen
alle gutachterlichen Urteile, wenn sie für andere einsehbar
sein sollen, grundsätzlich begründet sein. Die Begründung
eines Urteils ist der Schluss. Die
unterschiedlichen Methoden der Schlussfindung sind
im Sinne der Logik eine mathematische Disziplin. Als Methode
des klassischen Schlusses bezeichnet man den kategorischen Vernunftschluss
nach Aristoteles, wie das folgende Beispiel verdeutlichen soll : 1.
Prämisse : Alle Griechen sind Menschen. 2.
Prämisse : Alle Menschen sind sterblich. 3.
Konklusion : Alle Griechen sind sterblich Leider sind
nicht immer alle zunächst erwogenen Beweisführungen schlüssig, was
mitunter zu folgeschweren Trugschlüssen führt. Die Methoden
der Logik im Sachverständigenwesen zeigen abschließend am Beispiel
eines typischen Trugschlusses, welche Schlüsse ein Gutachter
nicht ziehen sollte. 1.
Prämisse : Der Nachbar ist ein Mensch. 2.
Prämisse : Menschen verstoßen gegen die
Baumschutzsatzung. 3.
Konklusion : Der Nachbar verstößt gegen die
Baumschutzsatzung. Zum Ausschluss
unschlüssiger Beweisführungen bedient sich daher ein erfahrener
Sachverständiger unterschiedlicher Beweisstrategien beim Beweisschluss. Treeworxs
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