Beweisschluss  

 

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Beweisführung mit den Methoden der Logik

 

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Beweisschlusskräftige Schadsymptomanalysen oder Gutachten sind immer dann erforderlich, wenn auftretende Schäden auf einem Primärschaden beruhen oder der Zustand eines Baumes durch äußere Einwirkungen maßgeblich beeinträchtigt wurde.

So können das Einleiten von Bauabwässern in den Wurzelraum eines Baumes oder das Beschädigen von Wurzeln im statisch wirksamen Bereich Selbigens erhebliche Sekundärschäden auslösen, deren Ursache unter vorausgehender Beweisaufnahme beweisschlusskräftig hergeleitet werden kann.

Daher müssen alle gutachterlichen Urteile, wenn sie für andere einsehbar sein sollen, grundsätzlich begründet sein. Die Begründung eines Urteils ist der Schluss.

Die unterschiedlichen Methoden der Schlussfindung sind im Sinne der Logik eine mathematische Disziplin.

Als Methode des klassischen Schlusses bezeichnet man den kategorischen Vernunftschluss nach Aristoteles, wie das folgende Beispiel verdeutlichen soll :

1.    Prämisse : Alle Griechen sind Menschen.

2.    Prämisse : Alle Menschen sind sterblich.

3.    Konklusion : Alle Griechen sind sterblich

Leider sind nicht immer alle zunächst erwogenen Beweisführungen schlüssig, was mitunter zu folgeschweren Trugschlüssen führt.

Die Methoden der Logik im Sachverständigenwesen zeigen abschließend am Beispiel eines typischen Trugschlusses, welche Schlüsse ein Gutachter nicht ziehen sollte.

1.    Prämisse : Der Nachbar ist ein Mensch.

2.    Prämisse : Menschen verstoßen gegen die Baumschutzsatzung.

3.    Konklusion : Der Nachbar verstößt gegen die Baumschutzsatzung.

Zum Ausschluss unschlüssiger Beweisführungen bedient sich daher ein erfahrener Sachverständiger unterschiedlicher Beweisstrategien beim Beweisschluss.

 

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