Beweissicherung  

 

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Beweisschlusskräftige Gutachten erfordern in der Regel eine vorhergehende Beweisaufnahme mit sorgfältiger Beweissicherung.

In einer Beweisaufnahme wird der aktuelle Ist – Zustand des aufzunehmenden Objektes dokumentiert und ggf. betroffene Parteien zum zu hinterfragenden Sachverhalt gehört.

Bei Gerichtsgutachten soll der Sachverständige die Parteien bei einer Ortsbegehung im Rahmen einer Beweissicherung nur in Anwesenheit aller Betroffenen anhören.

 

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