Beweissicherung

Beweisschlusskräftige Gutachten erfordern in der Regel eine vorhergehende Beweisaufnahme mit
sorgfältiger Beweissicherung. In einer Beweisaufnahme wird der aktuelle Ist – Zustand des aufzunehmenden
Objektes dokumentiert und ggf. betroffene Parteien zum zu hinterfragenden
Sachverhalt gehört. Bei Gerichtsgutachten soll der Sachverständige die Parteien bei
einer Ortsbegehung im Rahmen einer Beweissicherung nur in
Anwesenheit aller Betroffenen anhören. Treeworxs
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